Erwägungsgrund 1 32015D1894
Am 19. Dezember 2006 hat der Rat durch den Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) (im Folgenden „Abkommen“) genehmigt. Das zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien ist am 31. August 2014 ausgelaufen.