Erwägungsgrund 3 32015D1894
Mit dem Beschluss Nr. 2014/948/EU hat der Rat die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls unbeschadet seines späteren Abschlusses genehmigt.
Mit dem Beschluss Nr. 2014/948/EU hat der Rat die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Protokolls unbeschadet seines späteren Abschlusses genehmigt.