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Wegen der Wirtschaftskrise wird es bei zahlreichen im Rahmen des Beschlusses 2010/670/EU für eine Finanzhilfe ausgewählten Projekten nicht möglich sein, binnen 24 Monaten nach Erlass der Finanzhilfebeschlüsse im Falle von RES-Demonstrationsprojekten bzw. binnen 36 Monaten nach Erlass der Finanzhilfebeschlüsse im Falle von CCS-Demonstrationsprojekten einen endgültigen Investitionsbeschluss zu treffen. Somit kann bei solchen Projekten auch die Inbetriebnahme nicht innerhalb von vier Jahren nach Erlass des Finanzhilfebeschlusses erfolgen. Die Fristen für den endgültigen Investitionsbeschluss und den Termin der Inbetriebnahme sollten daher um zwei Jahre verlängert werden. Außerdem sollte für den Termin der Inbetriebnahme ein Übergangszeitraum von einem Jahr gelten.
Investitionen können gefördert werden, wenn sie nach dem 30. Juni 2017 begonnen werden. Vor dem 1. Juli 2017 begonnene, aber noch nicht abgeschlossene…
Die Finanzhilfebeschlüsse erfolgen unter der Voraussetzung, dass alle einschlägigen einzelstaatlichen Genehmigungen nach Maßgabe der einschlägigen Anforderungen…
Als ein Ergebnis der ersten und der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind bis Mitte 2014 Mittel vergeben worden, um die Durchführung von 39…
Folgende Unterabsätze 3 und 4 werden angefügt: „Hat das Projekt an dem für das Projekt festgesetzten Termin der Inbetriebnahme den Betrieb nicht aufgenommen, so…
Die Mitgliedstaaten zahlen die Einkünfte an die Geldgeber der Projekte auf der Grundlage rechtsverbindlicher Instrumente aus, in denen mindestens Folgendes…
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bereitgestellt. Wenn die Umstände dies…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.