Art. 1 Abs. 2 32015D1917Beiträge von Drittstaaten
Die Schweiz wird von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUCAP Sahel Mali befreit.
Erwägungsgrund 3 32015D1965BESCHLUSS (GASP) 2015/1965 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/4/2015)
Die Schweiz sollte von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0017BESCHLUSS EUBAM LIBYA/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/17/GASP)
Die Schweizerische Eidgenossenschaft sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUBAM Libya befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32016D0563BESCHLUSS (GASP) 2016/563 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. März 2016 über die Annahme des Beitrags der Türkei zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2016)
Die Türkei sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 2 32015D1917Auf Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs sollte das PSK den vorgeschlagenen Beitrag der Schweiz zur EUCAP Sahel Mali annehmen und ihn als erheblich…