Art. 1 Abs. 2 32015D1965Beiträge von Drittstaaten
Die Schweiz wird von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit.
Erwägungsgrund 3 32016D0563BESCHLUSS (GASP) 2016/563 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. März 2016 über die Annahme des Beitrags der Türkei zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2016)
Die Türkei sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D1917BESCHLUSS (GASP) 2015/1917 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 20. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) (EUCAP Sahel Mali/4/2015)
Die Schweiz sollte von Finanzbeiträgen zum operativen Haushalt der EUCAP Sahel Mali befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0957BESCHLUSS (GASP) 2015/957 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2015)
Kanada und das Königreich Norwegen sollten von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0017BESCHLUSS EUBAM LIBYA/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/17/GASP)
Die Schweizerische Eidgenossenschaft sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUBAM Libya befreit werden —