Erwägungsgrund 3 32015D1942
Die Vereinigten Staaten beantragten gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens, bis zum 30. September 2025 von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 und Artikel XIII Absätze 1 und 2 des GATT 1994 in dem Umfang entbunden zu werden, der erforderlich ist, um in Frage kommenden Waren mit Ursprung in den gemäß dem „African Growth and Opportunity Act“ (AGOA) benannten begünstigten afrikanischen Ländern südlich der Sahara weiterhin Zollfreiheit zu gewähren.