Erwägungsgrund 5 32015D1947
Das Protokoll enthält das Übereinkommen über Handelserleichterungen und die Verpflichtungen der Entwicklungsländer, die als Anhang Bestandteil des Übereinkommens sind. Eine beträchtliche Anzahl von Entwicklungsländern hat seine Verpflichtungen der Kategorie A bereits nach Artikel 15 Absatz 1 des Übereinkommens über Handelserleichterungen mitgeteilt. Dem Ausschuss für Handelserleichterungen werden die Verpflichtungen der Kategorie A der am wenigsten entwickelten Länder nach Artikel 15 Absatz 2 des Übereinkommens über Handelserleichterungen mitgeteilt und die Verpflichtungen der Kategorien B und C der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder nach Artikel 16 Absatz 5 des Übereinkommens über Handelserleichterungen. Die Verpflichtungen werden Bestandteil des Übereinkommens über Handelserleichterungen.