Art. 1 Abs. 2 32015D0957Beiträge von Drittstaaten
Kanada und das Königreich Norwegen werden von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.
Erwägungsgrund 3 32015D1965BESCHLUSS (GASP) 2015/1965 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/4/2015)
Die Schweiz sollte von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32016D0563BESCHLUSS (GASP) 2016/563 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. März 2016 über die Annahme des Beitrags der Türkei zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2016)
Die Türkei sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32013D0042BESCHLUSS EUCAP NESTOR/2/2013 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 11. Januar 2013 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (2013/42/GASP)
Norwegen sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUCAP NESTOR befreit werden —
Art. 1 Abs. 2 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.