Art. 1 Abs. 2 32016D0563Beiträge von Drittstaaten
Die Türkei wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.
Erwägungsgrund 3 32015D1965BESCHLUSS (GASP) 2015/1965 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/4/2015)
Die Schweiz sollte von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien sollte von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0957BESCHLUSS (GASP) 2015/957 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 17. Juni 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/2/2015)
Kanada und das Königreich Norwegen sollten von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit werden —
Art. 1 Abs. 2 32015D2201BESCHLUSS (GASP) 2015/2201 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 13. November 2015 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/5/2015)
Georgien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUAM Ukraine befreit.
Art. 1 Abs. 2 32015D1965BESCHLUSS (GASP) 2015/1965 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Oktober 2015 über die Annahme des Beitrags der Schweiz zur Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/4/2015)
Die Schweiz wird von Finanzbeiträgen zum Verwaltungshaushalt der EUAM Ukraine befreit.