Erwägungsgrund 3 32015D1969
Die Schlussofferte der Ukraine sieht vor, dass die zentralen und subzentralen Stellen und andere in der Versorgungs-, Waren-, und Bauleistungswirtschaft sowie in anderen Dienstleistungsbranchen tätigen Stellen weitgehend abgedeckt sind. Sie ist daher zufriedenstellend und akzeptabel. Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Bedingungen für den Beitritt der Ukraine werden in den Beschluss des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen (im Folgenden „GPA-Ausschuss“) über den Beitritt der Ukraine einfließen.