Erwägungsgrund 3 32015D2021
Im Namen der Union handelte die Kommission eine Reihe umfassender von der Republik Liberia zu erfüllender Marktöffnungsverpflichtungen aus, die den Leitlinien über den Beitritt der am wenigsten entwickelten Länder des Allgemeinen Rates der WTO entsprechen und den Anforderungen der Union gerecht werden; dabei trug sie den bilateralen Handelsbeziehungen mit der Republik Liberia im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den AKP-Staaten Rechnung.