Erwägungsgrund 1 32015D2037
Die Union fördert die Ratifizierung internationaler Arbeitsübereinkommen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) als zeitgemäß eingestuft wurden, als Beitrag zu den Bemühungen der Union zur Förderung der Menschenrechte und menschenwürdiger Arbeit für alle sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels sowohl in der Union als auch außerhalb, wobei der Schutz grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ein wichtiger Bestandteil dieser Förderung ist.