Erwägungsgrund 2 32015D2037
Das Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation, das durch das Protokoll von 2014 ergänzt wird, ist ein grundlegendes Übereinkommen der IAO und steht im Zusammenhang mit Regeln, die sich auf die grundlegenden Arbeitsnormen beziehen.