Beschluss (EU) 2015/2037 des Rates vom 10. November 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930, der Internationalen Arbeitsorganisation im Hinblick auf Fragen im Zusammenhang mit der Sozialpolitik im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren
Daher sollten die Mitgliedstaaten für die Teile des Protokolls, die gemäß Artikel 153 Absatz 2 AEUV in die Zuständigkeit der Union fallen, zu dessen Ratifizierung ermächtigt werden, wobei sie gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Erwägungsgrund 6 32015D2037
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