Erwägungsgrund 29 32014L0087RICHTLINIE DES RATES 2014/87/EURATOM vom 8. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen
Die Richtlinie 2009/71/Euratom sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 14 32015D0224Die Entscheidung 2007/198/Euratom sollte ferner bezüglich der Bestimmungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder aktualisiert werden.
Erwägungsgrund 7 32015D0051BESCHLUSS (EU) 2016/21 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 23. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2008/17 zur Festlegung des Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem (EZB/2015/51)
Der Beschluss EZB/2008/17 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32005R1497VERORDNUNG (EG) Nr. 1497/2005 DER KOMMISSION vom 15. September 2005 zur Berichtigung des Beschlusses 2005/430/EG, Euratom des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits
Der Beschluss 2005/430/EG, Euratom muss entsprechend berichtigt werden.
Erwägungsgrund 7 32015L1127RICHTLINIE (EU) 2015/1127 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/98/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32015R0623VERORDNUNG (EU, Euratom) 2015/623 DES RATES vom 21. April 2015 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —