Erwägungsgrund 1 32015D2288
Im Einklang mit dem Verfahren der Artikel 21 bis 24 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Kommission einen Vorschlag zu unterbreiten, der die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten für das Jahr 2017, den Jahresbeitrag für das Jahr 2016, die Höhe der ersten Tranche des Beitrags für das Jahr 2016 und eine unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2018 und 2019 enthält.