Erwägungsgrund 3 32015D2300
Am 30. Oktober 2015 teilte das Vereinigte Königreich der Kommission seine Absicht mit, die Zahl von Maßnahmen, in deren Rahmen es die Ausgaben in Euro statt in Pfund Sterling tätigen würde, zu erhöhen, und legte die Maßnahmen dar, die gemäß Artikel 108 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 getroffen würden, um sicherzustellen, dass der Rückgriff auf den Euro im Vergleich zu einem Rückgriff auf die Landeswährung nicht zu einem systematischen Vorteil führt.