Erwägungsgrund 3 32015D0238
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen, die die Flagge der Seychellen führen, zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (im Folgenden „Abkommen“) wurde gemäß dem Beschluss 2014/331/EU unterzeichnet und wird seit dem 20. Mai 2014 vorläufig angewandt.