Erwägungsgrund 4 32015D0238
Durch das Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss zur Überwachung der Anwendung des Abkommens eingesetzt. Darüber hinaus kann der Gemischte Ausschuss nach Maßgabe des Abkommens bestimmte Änderungen des Abkommens genehmigen. Um die Genehmigung solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission vorbehaltlich besonderer Bedingungen ermächtigt werden, diese in einem vereinfachten Verfahren zu verabschieden.