Art. 2 Abs. 3 32014D0331BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge der Seychellen zu den der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union unterliegenden Gewässern und biologischen Meeresressourcen von Mayotte (2014/331/EU)
Am Ende jeden Jahres der Umsetzung dieses Abkommens legt Frankreich der Kommission einen ausführlichen Bericht über die Zahlungen der fangberechtigten Schiffe…
Art. 2 32025D1969BESCHLUSS (EU) 2025/1969 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2025 über die Gewährung einer Befreiung von Waren, die unentgeltlich an die Opfer des Zyklons Chido in Mayotte (Frankreich), einem Gebiet in äußerster Randlage der Union, verteilt oder zur Verfügung gestellt werden, von Eingangsabgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 6567) (Nur der französische Text ist verbindlich)
Frankreich übermittelt der Kommission bis zum 31. Oktober 2025 Folgendes:
Art. 13 Abs. 4 Buchst. c 32014R050812 350 000 EUR für die in Artikel 349 AEUV genannten französischen Gebiete in äußerster Randlage.
Art. 1 Nr. 5 Buchst. b 32013L0064RICHTLINIE 2013/64/EU DES RATES vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 91/271/EWG und 1999/74/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60/EG, 2006/7/EG, 2006/25/EG und 2011/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union
Dem Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Abweichend von Unterabsatz 1 übermittelt Frankreich in Bezug auf Mayotte der Kommission bis zum 31. Dezember…
Art. 5 Abs. 2 32015D1226BESCHLUSS (EU) 2015/1226 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Frankreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.33963 (2012/C) (ex 2012/NN) zugunsten der Industrie- und Handelskammer von Angoulême, von SNC-Lavalin, von Ryanair und von Airport Marketing Services (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5080) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Frankreich unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 2 Absatz 4…