Erwägungsgrund 1 32015D2394
Die Ständige Kommission von Eurocontrol (im Folgenden „die Ständige Kommission“) hat mit ihrem Beschluss Nr. 123 vom 4. Dezember 2013 eine Studiengruppe eingesetzt, die prüfen soll, auf welche Weise das Internationale Eurocontrol-Übereinkommen hinsichtlich der Zusammenarbeit für Sicherheit im Flugverkehr vom 13. Dezember 1960 (im Folgenden „das Eurocontrol Übereinkommen“) geändert werden muss, um das veränderte Umfeld des Flugverkehrsmanagements in Europa widerzuspiegeln.