Erwägungsgrund 4 32015D2394
Einmal angenommen, hat jener Beschluss rechtliche Auswirkungen. Nach dem anwendbaren institutionellen Rahmen der Organisation, der im Eurocontrol-Übereinkommen niedergelegt ist, das mit dem am 12. Februar 1981 in Brüssel unterzeichneten Protokoll geändert wurde (im Folgenden „geändertes Übereinkommen“), ist die Ständige Kommission für die „Formulierung der allgemeinen Politik von Eurocontrol“ zuständig. Die Festlegung der Rollen und Aufgaben wird die künftigen Handlungen von Eurocontrol bestimmen und notwendigerweise widerspiegeln, was Eurocontrol als rechtmäßige Tätigkeit ansieht. Diese Festlegung wird alle Eurocontrol-Mitgliedstaaten binden, einschließlich der Mitgliedstaaten der Union.