Art. 2 32015D2413BESCHLUSS (GASP) 2015/2413 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2015 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) (EUPOL Afghanistan/2/2015)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2016.
Art. 4 32015D0076BESCHLUSS (GASP) 2015/76 DES RATES vom 19. Januar 2015 über die Einleitung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) und zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Januar 2015.
Art. 2 32016D0050BESCHLUSS (GASP) 2016/50 DES RATES vom 18. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/219/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Januar 2016.
Art. 2 32014D0922BESCHLUSS 2014/922/GASP DES RATES vom 17. Dezember 2014 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/279/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2015.
Art. 2 32015D0441BESCHLUSS (GASP) 2015/441 DES RATES vom 16. März 2015 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. April 2015.
Art. 2 32014D0018BESCHLUSS EUCAP SAHEL NIGER/1/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 14. Januar 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (2014/18/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab 1. Januar 2014.