Erwägungsgrund 5 32015D2437
Während die Verhandlungen betreffend die Änderung des Übereinkommens nicht abgeschlossen sind, hat die Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „CCSBT“) im Rahmen ihrer 20. Sitzung im Oktober 2013 die Resolution geändert, mit der eine erweiterte Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (im Folgenden „erweiterte CCSBT Kommission“) errichtet wurde, um es der Union zu ermöglichen, im Wege eines Abkommens in Form eines Briefwechsels die Mitgliedschaft in der erweiterten CCSBT Kommission zu erlangen.