Beschluss (EU) 2015/2437 des Rates vom 14. Dezember 2015 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Kommission über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT) betreffend die Mitgliedschaft der Union in der erweiterten Kommission des Übereinkommens über die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun
Da Schiffe, die eine Flagge der Mitgliedstaaten der Union führen, Bestände im Verbreitungsgebiet des Südlichen Blauflossenthuns befischen, ist es im Interesse der Union, einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens zu leisten.
Erwägungsgrund 7 32015D2437
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