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Durch den Beschluss (EU) 2015/774 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/10) wurde ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten eingerichtet (nachfolgend das „PSPP“). Die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem PSPP ist im Beschluss (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/57) vorzusehen.
Durch den am 15. Oktober 2014 erlassenen Beschluss EZB/2014/40 wurde ein drittes Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen eingerichtet. Durch den am…
Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) erhält folgende Fassung: „d) ‚Einkünfte der EZB aus Wertpapieren‘: die Nettoeinkünfte aus dem…
Der Beschluss (EU) 2015/5 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/45) hat ein Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (asset-backed securities purchase…
Der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) hat ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) eingeführt.…
Der Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank (EZB/2016/16) hat ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (corporate sector…
Am 10. März 2016 hat der EZB-Rat beschlossen, sein oben genanntes Ankaufprogramm auszuweiten und ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.