Erwägungsgrund 2 32015D0031
Am 18. März 2015 hat der EZB-Rat beschlossen, dass Mezzanine-Tranchen von ABS für einen Ankauf im Rahmen des ABSPP in Betracht kommen, wenn diese Tranchen durch eine angemessene Garantie besichert sind, die die Kriterien des Sicherheitenrahmens des Eurosystems erfüllen. Der Beschluss EZB/2014/45 betrifft die Umsetzung des ABSPP und bedarf der Aktualisierung, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.