Beschluss (EU) 2015/1613 der Europäischen Zentralbank vom 10. September 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2015/31)
Der Beschluss EZB/2014/45 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32015D0031
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