Erwägungsgrund 1 32015D0332
Der Rat hat am 8. Juli 2014 den Beschluss 2014/438/GASP zur Ernennung von Herrn Herbert SALBER zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Südkaukasus und die Krise in Georgien erlassen. Das Mandat des Sonderbeauftragten endet am 28. Februar 2015.