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Am 29. Januar 2015 wurden mit dem Beschluss (GASP) 2015/143 des Rates die Benennungskriterien für das Einfrieren von Geldern von Personen, die für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich sind, verdeutlicht.
Am 29. Januar 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/143 an, mit dem der Beschluss 2014/119/GASP geändert wird und die Benennungskriterien für das…
Die Benennungskriterien für das Einfrieren von Geldern von Personen, die für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich sind,…
Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/119/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Am 3. März 2014 hat der Rat beschlossen, restriktive Maßnahmen für das Einfrieren und die Einziehung von Vermögenswerten auf Personen, die als für die…
Im Beschluss 2014/119/GASP ist vorgesehen, dass im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in…
Der Rat hat am 3. März 2014 beschlossen, im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.