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Am 29. Januar 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/143 an, mit dem der Beschluss 2014/119/GASP geändert wird und die Benennungskriterien für das Einfrieren von Geldern im Hinblick auf Personen, die als für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte der Ukraine verantwortlich identifiziert wurden, verdeutlicht werden.
Am 29. Januar 2015 wurden mit dem Beschluss (GASP) 2015/143 des Rates die Benennungskriterien für das Einfrieren von Geldern von Personen, die für die…
Die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/119/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates dient zur Umsetzung bestimmter im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehener Maßnahmen und sieht das Einfrieren von Geldern…
Der Rat hat am 3. März 2014 beschlossen, im Hinblick auf die Stärkung und Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte in der…
Der Rat hat am 17 März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP angenommen, der Reisebeschränkungen und das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen…
Am 3. März 2014 hat der Rat beschlossen, restriktive Maßnahmen für das Einfrieren und die Einziehung von Vermögenswerten auf Personen, die als für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.