Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der aufsichtsrechtliche Rahmen, der durch die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wird, verpflichtet die Institute, alle Mitarbeiter zu ermitteln, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil eines Instituts auswirkt. Jegliche für diesen Zweck verwendete Kriterien müssen gewährleisten, dass bei der Ermittlung der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts hat, dem Risikoniveau unterschiedlicher Tätigkeiten innerhalb des Instituts Rechnung getragen wird.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Institute bei der Festlegung und Anwendung der Gesamtvergütungspolitik (einschließlich Gehältern und freiwilligen…
diese Mitarbeiter sind damit beauftragt, berufliche Tätigkeiten auszuführen, die sich direkt und wesentlich auf das Risikoprofil oder die Geschäftstätigkeit der…
Stellen die zuständigen Behörden gemäß Artikel 97 fest, dass Institute mit ähnlichen Risikoprofilen – beispielsweise aufgrund ähnlicher Geschäftsmodelle oder…
die Ermittlung der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Wertpapierinstituts oder der von ihr verwalteten…
Die EZB ist dafür verantwortlich, innerhalb des Rahmens der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014 der Kommission sicherzustellen, dass die von ihr direkt…
„ausgewiesene Mitarbeiter“ bezeichnet a) alle Mitarbeiter und Mitarbeiterkategorien eines beaufsichtigten Kreditinstituts, deren berufliche Tätigkeiten sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.