Erwägungsgrund 3 32015D1987BESCHLUSS (EU) 2015/1987 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/782/EU am 24. November 2014 unterzeichnet und wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 4 32015D0239BESCHLUSS (EU) 2015/239 DES RATES vom 10. Februar 2015 über den Abschluss im Namen der Europäischen Union des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe
Dieses neue Protokoll wurde in Einklang mit dem Beschluss 2014/334/EU unterzeichnet und wird ab dem Datum der Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32017D0418BESCHLUSS (EU) 2017/418 DES RATES vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll wurden im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/776 unterzeichnet und sind ab dem 14. Oktober 2016 vorläufig anwendbar.
Erwägungsgrund 2 32016D1062BESCHLUSS (EU) 2016/1062 DES RATES vom 24. Mai 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll wurden gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2312 des Rates unterzeichnet und sind ab dem 9. Dezember 2015 vorläufig anwendbar.
Erwägungsgrund 2 32016D0271BESCHLUSS (EU) 2016/271 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den Abschluss des Abkommens — im Namen der Europäischen Union — zwischen der Europäischen Union und St. Vincent und die Grenadinen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1034 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 28. Mai 2015 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 2 32016D1742BESCHLUSS (EU) 2016/1742 DES RATES vom 20. September 2016 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Tonga über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2226 des Rates wurde das Abkommen unterzeichnet und wird seit dem 21. November 2015 vorläufig angewendet.