Erwägungsgrund 3 32014D0369BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/369/EU)
Das neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2013/786/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32014D0060BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2014/60/EU)
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2012/669/EU des Rates unterzeichnet und ist seit dem 16. September 2012 vorläufig angewandt worden.
Erwägungsgrund 3 32014D0351BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/351/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/826/EU unterzeichnet und wird ab dem 28. November 2012 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32014D0232BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2014/232/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses Nr. 2013/462/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 24. Juli 2013 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32013D0672BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von zwei Jahren (2013/672/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2012/827/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig…
Erwägungsgrund 3 32014D0102BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (2014/102/EU)
Aufgrund des Beschlusses 2013/303/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt.