Erwägungsgrund 2 32015D0384BESCHLUSS (EU) 2015/384 DES RATES vom 2. März 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Dieses Abkommen und dieses Protokoll wurden am 20. November 2014 gemäß dem Beschluss 2014/733/EU unterzeichnet und werden seit dem Datum ihrer Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 3 32015D1893BESCHLUSS (EU) 2015/1893 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/929/EU des Rates unterzeichnet und wird ab 1. Januar 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32016D0870BESCHLUSS (EU) 2016/870 DES RATES vom 24. Mai 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Dieses Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2191 unterzeichnet und wird ab dem 16. November 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32014D0351BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss des zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/351/EU)
Dieses neue Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/826/EU unterzeichnet und wird ab dem 28. November 2012 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2103 unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32014D0048BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2014/48/EU)
Das Protokoll wurde auf der Grundlage des Beschlusses 2012/653/EU der Kommission vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet und…