32015D0485 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 2 32015D0485Beschluss (GASP) 2015/485 des Rates vom 20. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo Artikel 1Erwägungsgrund 2 Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden. Artikel 1Erwägungsgrund 2