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Es wird ein Sonderausschuss eingesetzt, der sich aus je einem Vertreter jedes teilnehmenden Mitgliedstaats zusammensetzt. Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Kommission werden zu den Sitzungen des Sonderausschusses eingeladen, nehmen jedoch nicht an seinen Abstimmungen teil.
Athena wird unter Aufsicht des Sonderausschusses verwaltet.
Berät der Sonderausschuss über die Finanzierung der gemeinsamen Kosten einer bestimmten Operation,
ist jeder beitragende Mitgliedstaat mit einem Vertreter im Ausschuss vertreten;
nehmen die Vertreter der beitragenden Drittstaaten an den Beratungen des Sonderausschusses teil. An den Abstimmungen nehmen sie jedoch weder teil, noch sind sie dabei anwesend;
nehmen der Befehlshaber der Operation oder sein Vertreter an den Beratungen, jedoch nicht an den Abstimmungen des Sonderausschusses teil.
Der Vorsitz des Rates beruft die Sitzungen des Sonderausschusses ein und leitet sie. Der Verwalter nimmt die Sekretariatsgeschäfte des Ausschusses wahr. Er erstellt das Protokoll über die Beratungsergebnisse des Ausschusses. Er nimmt nicht an den Abstimmungen teil.
Der Rechnungsführer nimmt erforderlichenfalls an den Beratungen des Sonderausschusses teil, beteiligt sich jedoch nicht an den Abstimmungen.
Der Vorsitz beruft innerhalb von höchstens fünfzehn Tagen den Sonderausschuss ein, wenn ein teilnehmender Mitgliedstaat, der Verwalter oder der Befehlshaber der Operation dies verlangt.
Der Verwalter setzt den Sonderausschuss in angemessener Weise von allen Ansprüchen und Streitigkeiten in Bezug auf Athena in Kenntnis.
Der Sonderausschuss beschließt einstimmig mit den Stimmen seiner Mitglieder, wobei den Bestimmungen der Absätze 1 und 3 über seine Zusammensetzung Rechnung zu tragen ist. Die Beschlüsse des Sonderausschusses sind bindend.
Der Sonderausschuss billigt unter Berücksichtigung der maßgeblichen Referenzbeträge alle Haushaltspläne und nimmt generell die Zuständigkeiten nach Maßgabe dieses Beschlusses wahr.
Der Verwalter, der Befehlshaber der Operation und der Rechnungsführer unterrichten den Sonderausschuss nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Beschlusses.
Der Wortlaut der vom Sonderausschuss nach Maßgabe dieses Beschlusses gebilligten Dokumente wird zum Zeitpunkt ihrer Billigung vom Vorsitzenden des Sonderausschusses und vom Verwalter unterzeichnet.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.