Erwägungsgrund 7 32015D0528
Die Union ist zur Durchführung militärischer Krisenreaktionsoperationen gemäß dem vom Militärausschuss der EU festgelegten Konzept in der Lage. Die Union ist zur Entsendung von Gefechtsverbänden gemäß den vom Militärausschuss der EU festgelegten jeweiligen Konzepten in der Lage.