Erwägungsgrund 1 32015D0541
Mit dem Beschluss 2011/492/EU des Rates wurden die Konsultationen mit der Republik Guinea-Bissau gemäß Artikel 96 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens abgeschlossen und die im Anhang des Beschlusses aufgeführten geeigneten Maßnahmen getroffen.