Art. 3 32015D1158BESCHLUSS (EU) 2015/1158 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2015 über den von der Kommission im Namen der Europäischen Union in dem Gemeinsamen Ausschuss für die Umsetzung des Abkommens, der durch das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zu den Änderungen der Anhänge I, II und V des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32015D2355BESCHLUSS (EU) 2015/2355 DES RATES vom 10. Dezember 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Russischen Föderation zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
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Art. 2 32015D0355BESCHLUSS (EU) 2015/355 DES RATES vom 2. März 2015 zur Annahme der Geschäftsordnung des Ausschusses für den Europäischen Entwicklungsfonds
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Art. 3 32015D2354BESCHLUSS (EU) 2015/2354 DES RATES vom 10. Dezember 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Seychellen zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
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Art. 3 32015D2358BESCHLUSS (EU) 2015/2358 DES RATES vom 10. Dezember 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Armeniens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
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Art. 3 32015D1023BESCHLUSS (EU) 2015/1023 DES RATES vom 15. Juni 2015 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Andorras zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
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