Erwägungsgrund 2 32020D0555
Sind einige oder alle Mitglieder der Kommission an der persönlichen Teilnahme an einer Kommissionssitzung verhindert, sollte die Präsidentin sie in Ausnahmefällen zur Teilnahme über Telekommunikationssysteme, die ihre Identifizierung und wirksame Beteiligung ermöglichen, auffordern können.