Erwägungsgrund 2 32025D0155
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2026 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2026 verlängert werden.