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Perfluoroctansulfonsäure (im Folgenden „PFOS“) und ihre Derivate wurden bereits mit mehreren spezifischen Ausnahmeregelungen in die Anlage B des Übereinkommens aufgenommen. Nach einer Überprüfung dieser Ausnahmeregelungen fordert der POP-Überprüfungsausschuss die Vertragsparteien auf, die Verwendung von PFOS für Teppiche, Leder und Lederbekleidung, Textilien und Polster, Beschichtungen und Beschichtungsadditive und Insektizide zur Bekämpfung von eingeschleppten Roten Feuerameisen und Termiten einzustellen. Der POP-Überprüfungsausschuss fordert die Vertragsparteien außerdem auf, die Verwendung von PFOS in der Hartmetallbeschichtung, für die derzeit eine „spezifische Ausnahmeregelung“ gilt, ausschließlich auf geschlossene Kreislaufsysteme zu beschränken; diese Verwendung ist derzeit als „akzeptabler Zweck“ im Sinne des Übereinkommens zulässig. Darüber hinaus fordert der POP-Überprüfungsausschuss die Vertragsparteien auf, PFOS nicht mehr für Insektenköder zur Bekämpfung von Blattschneiderameisen der Gattungen Atta spp. und Acromyrmex spp. zu verwenden, was derzeit als „akzeptabler Zweck“ gemäß dem Übereinkommen zulässig ist.
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate sind bereits mit mehreren „akzeptablen Zwecken“ in Anlage B des Übereinkommens gelistet. Die CoP wird gebeten,…
Der von der Union auf der siebten Tagung der COP des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretende Standpunkt steht im…
die Streichung der folgenden „spezifischen Ausnahmeregelungen“ aus dem Eintrag für PFOS und ihre Derivate in Anlage B des Übereinkommens: Fotomasken in der…
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der weiteren Freisetzung von Dicofol, Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von…
Perfluoroctansulfonsäure (im Folgenden „PFOS“) und ihre Derivate sollten von der vorgeschlagenen Beschränkung ausgenommen werden, da diese Stoffe bereits…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 757/2010 der Kommission vom 24. August 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.