Erwägungsgrund 5 32015D0674
Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben die Verhandlungen entsprechend ihren jeweiligen im Mandat festgelegten Zuständigkeitsbereichen in enger Abstimmung miteinander geführt.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben die Verhandlungen entsprechend ihren jeweiligen im Mandat festgelegten Zuständigkeitsbereichen in enger Abstimmung miteinander geführt.