Erwägungsgrund 9 32015D0674
Das geänderte Übereinkommen steht im Einklang mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union. Es ist daher im Interesse der Union, das geänderte Übereinkommen anzunehmen —
Das geänderte Übereinkommen steht im Einklang mit den Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Union. Es ist daher im Interesse der Union, das geänderte Übereinkommen anzunehmen —