Erwägungsgrund 4 32015D0835BESCHLUSS (EU) 2015/835 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den — im Namen der Europäischen Union — zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien hat die wesentlichen rechtlichen, strukturellen und EDV-technischen Anforderungen, die Vorbedingungen für einen…
Erwägungsgrund 3 32015D0836Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in diesen Gemischten Ausschüssen in Bezug auf Beschlüsse zu vertreten ist, mit denen die…
Erwägungsgrund 2 32015D0836Um diese Vereinfachung zu erreichen, ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten —
Erwägungsgrund 2 32015D0836Zur Einführung eines solchen Verfahrens ist es angebracht, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien einzuladen, dem Übereinkommen beizutreten —
Erwägungsgrund 3 32015D0835BESCHLUSS (EU) 2015/835 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den — im Namen der Europäischen Union — zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Die Anwendbarkeit dieses Beschlusses sollte an das Datum des Beitritts der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien zu dem Übereinkommen geknüpft werden.