Erwägungsgrund 2 32015D0882
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. April 2015 die Resolution 2216 (2015) angenommen, mit der unter anderem ein Waffenembargo gegen Ali Abdullah Saleh, Abdullah Yahya Al Hakim, Abd Al-Khaliq Al-Huthi und die vom Ausschuss nach Ziffer 19 der Resolution 2140 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSCR) benannten Personen und Einrichtungen verhängt wird. Das generelle Verbot, diesen Personen oder Einrichtungen oder zu ihrem Nutzen wirtschaftliche Ressourcen unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung zu stellen, bleibt davon unberührt.