Erwägungsgrund 4 32015D0882
Außerdem werden in der UNSCR 2216 (2015) zwei Personen benannt, die den mit den Ziffern 11 und 15 der UNSCR 2140 (2014) verhängten Maßnahmen zu unterwerfen sind.
Außerdem werden in der UNSCR 2216 (2015) zwei Personen benannt, die den mit den Ziffern 11 und 15 der UNSCR 2140 (2014) verhängten Maßnahmen zu unterwerfen sind.