Erwägungsgrund 3 32015D0882
In der UNSCR 2216 (2015) wird ferner unterstrichen, dass zu den Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Jemens bedrohen, auch Verstöße gegen das Waffenembargo oder die Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe an Jemen oder des Zugangs zu humanitärer Hilfe oder der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Jemen gehören können.