Beschluss (EU) 2015/989 des Rates vom 15. Juni 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Unterausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung sowie der Liste der Personen, die als Sachverständige in Panelverfahren über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung dienen sollen, zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung und der Liste der Personen festzulegen, die willens und in der Lage sind, als Sachverständige in Panelverfahren über Fragen des Handels und der nachhaltigen Entwicklung zu dienen.
Erwägungsgrund 5 32015D0989
Erwägungsgrund 5 32015D0989Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen